Dokumente im Todesfall

 

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Notwendige Unterlagen im Todesfall in Österreich

Im Folgenden Informationen zu den Unterlagen, die Sie beim Todesfall eines Angehörigen vorlegen müssen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestattung gewährleisten zu können.
Wie Sie am Umfang erkennen können, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine übersichtliche und gepflegte Dokumentenmappe anzulegen (und diese zu pflegen), um den Angehörigen in der ohnehin schweren und turbulenten Zeit nach einem Todesfall nicht zusätzliche bürokratische Hürden in den Weg zu legen.

Unterlagen vom Verstorbenen

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Geburtsurkunde

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Sterbeurkunde des Partners

(wenn verwitwet)

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Staatsbürgerschaftsnachweis

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Heiratsurkunde

(wenn vorhanden)

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Scheidungsurkunde

(wenn geschieden)

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Versicherungspolizzen und Vorsorgedokumente

Wenn vorhanden:

  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Bestattungsverfügung
  • Testament
  • Unterlagen bestehender Gräber
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Behandlungsprotokolle

(wenn vorhanden)

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Nachweis akademischer Grade

(wenn vorhanden)

Unterlagen vom Auftraggeber der Bestattung

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Ausweiskopie

Dokumente die ausgestellt werden

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Leichenbegleitschein

Durch den Totenbeschauarzt (wichtig für die Überführung durch das Bestattungsunternehmen)

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Totenschein - Anzeige des Todes

Durch den Totenbeschauarzt

Der Todesfall muss spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden – Formular “Anzeige des Todes”. (Wird im Normalfall durch den Totenbeschauarzt oder der Krankenanstaltsleitung erledigt)

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Sterbeurkunde

Durch das Standesamt

Wird benötigt um Um- und Abmeldungen zu erledigen.

Wird benötigt um den Todesfall bei Versicherungen (Lebens- bzw. Unfallversicherung) und Krankenkassen zu melden.

Häufig gestellte Fragen

Welches sind die wichtigsten Dokumente im Ablebensfall?

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Vorsorgeverfügung (so vorhanden).

Ich bin verwitwet. Muss bei meinem Ableben die Sterbeurkunde meiner Partnerin/meines Partners vorgelegt werden?

Ja, die Sterbeurkunde muss vorgelegt werden.

Ich bin geschieden. Muss bei meinem Ableben die Scheidungsurkunde vorgelegt werden?

Ja, die Sterbeurkunde muss auch wenn man geschieden ist vorgelegt werden.