Überführung

Transport des Leichnams vom Sterbeort ins Bestattungsunternehmen

Überführung – Die wichtigsten Informationen

Hier die wichtigsten Informationen über den Ablauf einer Überführung. Welche Dokumente benötige ich? Wie läuft eine Überführung aus dem Ausland ab? Was kostet eine Überführung?

Ablauf einer
Überführung

Überführung im In- und Ausland

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Dokumente

Kosten einer
Überführung

Überführung

Das Wichtigste zum Thema Überführung zusammengefasst

Unter einer Überführung versteht man den Transport des Leichnams vom Sterbeort ins Bestattungsunternehmen.

Man unterscheidet zwischen nationaler und internationaler Überführung.

Nationale Überführungen sind innerhalb Österreichs.
Unter internationale Überführungen versteht man Überführungen von Österreich ins Ausland oder vom Ausland nach Österreich.

Eine Überführung wird in den meisten Fällen vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt, wird eine Überführung sehr teuer, weshalb sich auch ein Abschluss für eine Vorsorge im Todesfall lohnt.

Überführung in Österreich

Was muss bei einer Überführung beachtet werden?

Unter Überführung versteht man den Transport des Leichnams vom Sterbeort zum Ort der Beisetzung. Durchgeführt wird die Überführung in der Regel von einem Bestattungsunternehmen, Überführungen sind nur mit speziellen Fahrzeugen gestattet.

Überführung im Ausland

Was muss ich bei einer Überführung aus dem Ausland beachten?

Eine Überführung aus dem Ausland nach Österreich zurück kann ebenfalls mit einem Kraftfahrzeug von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Ebenso kann es aber sein, dass, je nach Destination, eine Überführung mittels Eisenbahn, mit einem Schiff oder aber auf dem Luftweg erfolgt.

Leichenpass

Ein Leichenpass ist eine internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig). Sie dient zur Identitätsfeststellung des Verstorbenen. Dieses Dokument wird bei Überstellung aus dem Ausland immer benötigt. Je nachdem, in welches Land ein Leichnam überführt werden soll, sind unterschiedliche Richtlinien zu beachten. Der von Ihnen gewählte Bestatter wird Sie beim bürokratischen Aufwand einer Überführung unterstützen.

Todesfall im Urlaub

Wenn Sie für eine Reise eine Reiseversicherung inclusive Überführungsschutz im Todesfall abgeschlossen haben, sind die Kosten der Überführung in der Regel aus dieser gedeckt. Ebenso, wenn der Verstorbene eine Bestattungskostenversicherung abgeschlossen hat; der in dieser enthaltene Überführungsschutz übernimmt bei Todesfall im Urlaub die Kosten für die Rückholung.

Dokumente für eine Überführung

Welche Dokumente benötige ich für eine Überführung?

Sie benötigen einen Leichenpass. Dieser wird ausgestellt, sobald die Totenbeschau erfolgt ist (Leichenbegleitschein), eine Freigabe zur Bestattung (Todesbescheinigung) vorliegt oder das Standesamt den Todesfall beurkundet hat.

Kosten für eine Überführung

Überführung

Was kostet eine Überführung?

Das hängt von der Entfernung zur Heimat um vom konkreten Aufwand ab. So ist eine Überführung aus Übersee naturgemäß teurer als eine solche aus einem Nachbarland. Rechnen Sie auf jeden Fall mit einigen Tausend Euro! Achtung! Soll nach einem Todesfall in Österreich eine Überführung ins Ausland erfolgen, so ist dies für ich Österreich gemeldete Personen nicht durch einen wie auch immer gearteten Überführungsschutz gedeckt! Es geht immer um eine Überführung aus dem Ausland nach Österreich zurück.

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht es aus, wenn die Veraschung eines im Ausland Verstorbenen vor Ort erfolgt und es nur um die Überführung der Urne geht?

In diesem Fall sind die Kosten der Überführung wesentlich günstiger als bei einer Leichenüberführung.

Kann ich die Überführung eines Verstorbenen aus dem Urlaubsort zurück nach Österreich nicht auch in Eigenregie, also z. B. mit meinem Privat – PKW, durchführen?

Dies ist gesetzlich nicht erlaubt, von so einem Unterfangen ist dringend abzuraten!

Ich habe eine Bestattungsvorsorge. Werden im Falle einer Überführung die Kosten dieser von der Versicherungssumme für die Bestattungskosten abgezogen?

Nein, dies geschieht nicht. Bei einer Bestattungskostenversicherung gibt es eine Versicherungssumme für die Bestattungskosten sowie eine zweite für den Fall einer Überführung.