Todesfall in Österreich
Das ist zu tun
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Ablauf einer Beerdigung in Österreich
Die ersten Schritte im Todesfall
1. Notruf verständigen
Rettung 144 oder internationalen Euronotruf 112
Wenn Sie einen Angehörigen in leblosem Zustand vorfinden, verständigen Sie auf schnellstem Wege die Rettung! Wenn Sie Nothilfe – Grundkenntnisse haben und sich nicht sicher sind, ob der Angehörige wirklich tot ist, leisten Sie Erste Hilfe.
2. Totenbeschauarzt/ärztin verständigen
Verständigen Sie einen Arzt zur Totenbeschau, dieser kann den Tod amtlich feststellen.
3. Bestatter verständigen
Verständigen Sie den Bestatter, dieser wird die Abholung der Leiche vornehmen.
4. Dokumente
Legen Sie die wichtigsten Dokumente bereit. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Vorsorgeverfügung (so vorhanden). Eventuell Todesurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin, gegebenenfalls Scheidungsurkunde.
5. Verträge, Testament, Versicherungspolizzen
Jetzt ist auch der Zeitpunkt, für den Todesfall wichtige Verträge bereitzustellen. Gibt es ein Testament? Versicherungspolizzen sind vorzulegen, z. B. wenn es um die Auszahlung einer Lebensversicherung geht bzw. sind Versicherungen zu kündigen.
6. Sterbeurkunde
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist in Österreich das jeweilige Standesamt zuständig.
7. Testament
Gibt es ein (gültiges) Testament des Verstorbenen? Befindet sich dieses in der Dokumentenmappe? Oder ist es womöglich (bei einem Anwalt) hinterlegt?
8. Angehörige kontaktieren
Sie haben die traurige Pflicht, weitere Angehörige zu kontaktieren. Bei manchen wird man das persönlich machen. Andere wird man auf schriftlichem Wege vom Todesfall informieren. Sowie vom Datum der Beisetzung. Ihr Bestatter steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
9. Planung der Bestattung
Gemeinsam mit dem Bestatter planen die Angehörigen den Ablauf der Beerdigung. Ihr Bestatter wird Sie informieren, welche Möglichkeiten es dafür gibt, bzw. werden Sie die Ihnen bekannten Wünsche des Verstorbenen für einen würdigen Abschied einfließen lassen.
Sterbegeldversicherung & Lebensversicherung
Eine Sterbegeldversicherung können Sie direkt über den Bestatter abrechnen, das heißt, Sie übergeben diesem die Versicherungspolizze. Er kümmert sich um alles weitere. Eine Lebensversicherung müssen Sie direkt bei der jeweiligen Versicherungsanstalt einreichen, um die Versicherungssumme als Begünstigter zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich freie Bestatterwahl?
Ja, absolut. Niemand kann Ihnen ein bestimmtes Bestattungsunternehmen vorgeben.
Muss der Bestatter auf meine Wünsche (bzw. auf die mir bekannten Wünsche des Verstorbenen) eingehen?
Der Bestatter wird sich sehr bemühen, die Beerdigung nach Ihren Wünschen und im Sinne des Verstorbenen zu gestalten.
Kann ich mich entscheiden, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung wird?
Ja. Es sei denn, der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine klare Wahl getroffen und das ist dokumentiert (z. B. in der Sterbegeldversicherung oder in einer Verfügung). Dann ist diesem Wunsch Folge zu leisten.