Sterbefall in Österreich

Was ist zu tun im Todesfall

Sterbefälle sind für nahestehende Personen immer ein sehr emotionales Thema, vor allem in den ersten paar Stunden. Was zu beachten ist, wie der Ablauf und die Pflichten der Angehörigen sind, finden Sie zusammengefasst im folgenden Artikel.

Im Rahmen der Totenbeschau stellt das ärztliche Personal den Tod, die einhergehende Todesursache und den genauen Zeitpunkt des Todes fest. Nach der offiziellen Feststellung und der Ausstellung des Totenscheins kann der Leichnam dem Bestattungsunternehmen übergeben werden.
Sollte die Todesursache nicht eindeutig feststellbar sein, findet eine Obduktion statt.

Sterbefall in den eigenen vier Wänden

Tritt ein Sterbefall zuhause ein, muss man einen Arzt bzw. die Rettung unter der Notrufnummer 144 verständigen, welcher nach der Totenbeschau den Totenschein ausstellt.
Weiters empfiehlt es sich den Hausarzt bzw. die Hausärztin im Falle eines absehbaren Todesfalls bereits vorher zu Bescheid zu geben.
Nach Ausstellung des Totenscheins müssen sich die Angehörigen um ein Bestattungsunternehmen bemühen, um die Beisetzung durchführen zu können.

Sterbefall im Krankenhaus und Pflegeheime

Anwesende Ärzte stellen im Krankenhaus den Tod fest, bemühen sich um die Ausstellung des Totenscheins und melden dies in der Regel an die zuständige Behörde.
Direkt im Anschluss dessen können Sie sich bereits mit Ihrem Bestattungsunternehmen über die weiteren Schritte unterhalten.
Selbiger Ablauf findet beim Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung statt. Im Sterbefall stellen Ärzte den Tod offiziell fest, worauf in der Regel das zuständige Standesamt von der Pflegeeinrichtung die Todesmeldung erhält.

Tipp: Sprechen Sie sich mit dem Personal des Krankenhauses oder Einrichtung über den weiteren Ablauf, geben Sie alsbald dem Bestattungsunternehmen Bescheid oder kontaktieren Sie umgehend Ihren Berater oder Ihre Beraterin, falls eine Bestattungskostenversicherung aufliegen sollte. Somit sollten Sie von Anfang an bestens betreut und rasch die Organisation rund um die Bestattung bewältigen können.

Sterbefall im Ausland

Sofern Sie anwesend sein sollten oder nicht, unterscheiden sich die Abläufe beim Todesfall im Ausland grundlegend. Nach dem der Tod vom Krankenhaus festgestellt wurde, müssen Sie beim österreichischen Konsulat die Todesfallmeldung aufgeben, sollten Sie vor Ort sein.
Daraufhin kann ein lokales Bestattungsunternehmen die Überführung nach Österreich organisieren und durchführen. Die Kosten sind von den Hinterbliebenen selbst zu bezahlen, sofern keine Bestattungsvorsorge oder ähnliche Versicherungsprodukte mit Rückholung aus dem Ausland vorliegen sollten.
Wenn sich kein Angehöriger vor Ort befinden, werden die Hinterbliebenen direkt vom Konsulat oder der Botschaft kontaktiert, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Oftmals entscheiden sich Angehörige für eine Einäscherung im Ausland, um die Überführungskosten so gering wie möglich zu halten. Hierbei muss dann nur mehr die Urne überführt werden, was wesentlich günstiger ist, als den Leichnam rückzuholen. Auch hierbei können Sterbegeldversicherungen verwendet werden, um eine Rückholung des oder der Toten rasch und unkompliziert zu ermöglichen.

In Österreich herrscht grundsätzlich Bestattungspflicht

Können sich die Angehörigen im Sterbefall kein Begräbnis leisten oder gibt es gar keine Hinterbliebenen, übernimmt die Republik Österreich die Bestattungskosten für ein sogenanntes „Armenbegräbnis“, wo der oder die Verstorbene in einem anonymen Grab beigesetzt wird.
Hier empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern und die Art Ihrer Bestattung bereits vorher zu dokumentieren und finanzieren.

Ratgeber im Todesfall

1. Ausstellung des Totenscheins:

Hierbei stellen Ärzte den Tod im Rahmen der Totenbeschau fest und stellen den Totenschein aus.

2. Bestattungsunternehmen informieren:

Im nächsten Schritt kontaktieren Sie ein Bestattungsinstitut zur weiteren Besprechung über den Ablauf. Sollte bereits aus Lebzeiten ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen vorliegen, können so die wichtigsten Punkte rasch und effizient bewältigt werden.
Selbiges bei vorliegenden Begräbniskostenversicherungen – bereiten Sie die Polizze vor, kontaktieren Sie das Versicherungsinstitut und planen Sie mit der Bestatterin oder dem Bestatter das weitere Vorgehen.

3. Benachrichtigen des Umfeldes & Arbeitgeber:

Sollte dies noch nicht passiert sein, kontaktieren Sie ggf. den Arbeitgeber des oder der Verstorbenen, sowie das berufliche und private Umfeld.

4. Planung und Durchführung der Bestattung:

Achten Sie auf letzte Wünsche oder letztwillige Verfügungen des/der Verstorbenen bei der Planung der Bestattung. Gab es noch letzte Wünsche oder Vorstellungen? Welche Bestattungsart? (Erd/Feuer/Wald/ …) Soll es eine umfassende Trauerfeier geben oder eine Beisetzung im kleinen Rahmen? Wieviel Kapital steht Ihnen zur Verfügung? Gibt es
Sterbeversicherungen?
Lassen Sie sich von Ihrem Bestatter gut beraten und fragen Sie gerne und viel nach. In der Trauer und Unsicherheit stehen Ihnen Experten zur Verfügung, die Ihnen alle offenen Fragen gerne klären, um dem oder der Verstorbenen ein angemessenes und gut organisiertes Begräbnis zu ermöglichen.

5. Welche Dokumente benötige ich?

Im Todesfall sollten die Angehörigen folgende Dokumente des oder der Toten bereitstellen:

  1. Amtlicher Lichtbildausweiß (Reisepass, Personalausweis, usw.)
  2. Geburtsurkunde
  3. Wenn vorhanden: Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Nachweis akademischer Grad

Was ist noch zu tun?

  1.  Testament bereitstellen
  2. Ausweise/E-Card sammeln
  3. Versicherungen kündigen
  4. Letztwillige Verfügungen
  5. Daueraufträge stornieren
  6. Online-Profile deaktivieren
  7. Abonnements & Verträge kündigen
  8. KFZ ab- bzw. ummelden
  9. Wohnsitz des Verstorbenen überprüfen, Vermieter informieren

(weiters: Türen und Fenster versperren, Postkasten regelmäßig entleeren, offene Rechnungen bezahlen, Kühlschrank ausräumen und Gefrierschrank ggf. abtauen lassen, Wasser abdrehen, um Wasserschäden vorzubeugen & Energie zu sparen)

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